Dividende

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Unternehmen schütten auch steuerfreie Dividenden aus

Steuerfreie Dividenden
Dividendenausschüttungen einer Kapitalgesellschaft lösen im Regelfall Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuern aus. Es gibt allerdings auch steuerfreie Dividenden. Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören Bezüge nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto einer Körperschaft stammen.

Das deutsche Körperschaftsteuergesetz stellt Rückzahlungen von Kapitalgesellschaften aus dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 Körperschaftsteuergesetz (KStG) steuerfrei.

Ein steuerliches Einlagekonto ist von jeder Kapitalgesellschaft zu führen. Die Kapitalgesellschaft bucht auf dieses Konto alle nicht in das Nennkapital der Körperschaft geleisteten Einlagen ihrer Anteilseigner.

Beispiele
In Deutschland gibt es einige Aktiengesellschaften, die in der Vergangenheit Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto gezahlt haben. Die bekannteste Aktiengesellschaft ist die Deutsche Telekom. Ob ein Unternehmen Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto oder aus dem laufenden Gewinn zahlt, wird in der Hauptversammlung entschieden. Allerdings gilt eine Verwendungsreihenfolge, so dass Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto erst erfolgen können, wenn die Gewinne und Gewinnvorträge bereits ausgeschüttet wurden.

Minderung der Anschaffungskosten
Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto mindern die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Beteiligung an der leistenden Kapitalgesellschaft.

Werden die Anteile veräußert, erhöht sich der steuerpflichtige Gewinn bzw. es verringert sich der steuerliche Verlust. Die Steuervorteile werden somit wieder neutralisiert.