Einkommensteuerreformgesetz 2027

Der Grundfreibetrag soll 2027 von € 12.348,00 auf € 12.564,00 angehoben werden. Ab 2028 soll eine weitere Anhebung auf € 12.900,00 erfolgen. Die Reichensteuer greift künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von € 250.000,00 mit einem Steuersatz von 45 % und ab einem Einkommen von € 280.000,00 mit 47 %. 
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Meldung von Kryptoanlagen

Zum Jahreswechsel 2025/2026 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226“ in Kraft (BGBl. I Nr. 353 v. 23.12.2025). Dieses Gesetzespaket enthielt u. a. auch das „Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen“ (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz – KStTG).
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Reform der Betriebsprüfung

Aus der bisherigen Betriebsprüfungsordnung 2000 wird die „Außenprüfungsordnung“. Der Bundesrat hat am 10.7.2026 der neuen Verwaltungsvorschrift zugestimmt. Die Änderungen betreffen insbesondere Anpassungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen sowie Anpassungen an die geänderten gesetzlichen Vorschriften zur Außenprüfung in der Abgabenordnung.
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Neues Verpackungsrecht

Seit dem 12.8.2026 gilt das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG, BGBl. I Nr. 207 vom 17.7.2026). Mit der Neufassung wurde das deutsche Verpackungsrecht an die neue EU-Verpackungsverordnung angepasst.
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Kleinunternehmer aufgepasst!

Kleinunternehmer  Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.  AusnahmenEs gibt allerdings drei Ausnahmen:
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