Säumnis- und Verspätungszuschläge
Säumniszuschläge werden fällig, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet worden ist. Für jeden angefangenen Monat wird 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages fällig. Das entspricht einem Verzugszinssatz von 12 Prozent/Jahr (§ 240 Abgabenordnung/AO). Der Bundesfinanzhof/BFH sah in diesem hohen Zinssatz keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Urteil vom 23.8.2023, X R 30/21 BStBl 2024 II S. 215).
Gesetz für mehr Barrierefreiheit
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz/BFSG setzt der Gesetzgeber die Richtlinien des European Accessibility Acts/EAA in nationales Recht um. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, sodass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Negativzinsen unwirksam
Viele Banken und Sparkassen haben in der vergangenen Niedrigzinsphase gesonderte Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben. Verbraucherschutzverbände haben über die Rechtmäßigkeit dieser Extraentgelte mehrfach geklagt und letztlich vor dem Bundesgerichtshof/BGH Recht bekommen.
Jahressteuergesetz 2024
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde das Bewertungsgesetz/BewG durch die neue Vorschrift des § 220 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist als Grundsteuerwert der „niedrigere gemeine Wert“ anzusetzen, „wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften dieses Abschnitts ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungszeitpunkt abweicht.
Grundsteueraufkommen
Gemäß der Pressemitteilung Nr. N006 des statistischen Bundesamtes vom 12.2.2025 ist das Grundsteueraufkommen 2023 gegenüber 2013 um 25,2 % auf € 15,5 Mrd. gestiegen. Dabei verzeichneten Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz die größten Zuwächse. Nach wie vor zählt die Grundsteuer zur wichtigsten Einnahmequelle für die Gemeinden nach der Gewerbesteuer (59 %) und Einkommensteuer (25 %). Die meisten Grundsteuern stammen mit € 7,8 Mrd. aus dem Typ B, der für bebaute oder unbebaute Grundstücke zu zahlen ist.
Auslandspauschalen 2025
Für beruflich bedingte Auslandsreisen berücksichtigen die Finanzbehörden Mehraufwendungen für Verpflegung regelmäßig als Werbungskosten/Betriebsausgaben. Das Bundesfinanzministerium/BMF veröffentlicht alljährlich aktualisierte anwendbare Pauschbeträge. Für 2025 gelten die im BMF-Schreiben vom 2.12.2024 (IV C 5 – S 2353/19/10010 :006) veröffentlichten Pauschsätze. Erstmalig in die Übersicht 2025 eingefügt wurden Pauschbeträge für Bhutan, Indien/Bangalore, Japan/Osaka, Liberia sowie die Türkei/Ankara.
Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz
Die Steuerbarkeit von Kryptotransaktionen als private Veräußerungsgeschäfte ist seit dem einschlägigen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH vom14.2.2023 (Az. IX R 3/22)) unbestritten. Currency Token zählen als virtuelle Währungen zu den anderen Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäftes sein können.
Vorabpauschale für Investmentfonds 2026
Fondsanleger zahlen seit Ende der Nullzinspolitik auf ihre Investmentfondserträge wieder eine sogenannte Vorabpauschale. Das Bundesfinanzministerium/BMF gibt alljährlich in einem separaten Schreiben den für das betreffende Veröffentlichungsjahr maßgeblichen Basiszinssatz bekannt.
Einkommensteuererklärung 2024
Die Finanzverwaltung hat seit Ausbruch der Coronakrise die Abgabetermine für die Jahreseinkommensteuererklärungen der letzten Jahre verlängert. Für die Jahressteuererklärung 2024 gelten letztmalig verlängerte, allerdings kürzere Abgabefristen als im letzten Jahr. Nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen diese bis spätestens 31.7.2025 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen.
Vervielfältiger für 2025
Der steuerliche Kapitalwert lebenslanger Nutzungen und Leistungen errechnet sich aus dem jeweiligen Jahreswert, multipliziert mit einem bestimmten Kapitalwertfaktor. Das Bundesfinanzministerium hat die für 2025 geltenden Vervielfältiger für die Kapitalwertberechnung mit Schreiben vom 9.12.2024 (V D 4 – S 3104/19/10001 :010) bekannt gegeben. Die Daten basieren auf der Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes.










