Bei lebzeitigen Vermögensübertragungen gegen Vorbehalts- oder Zuwendungsnießbrauch kann der Kapitalwert des lebenslangen Nutzungsrechts regelmäßig vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden. Der Nießbrauch-Kapitalwert errechnet sich aus dem maßgeblichen Jahreswert, der mit einem...

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