Von der Coronavirus-Pandemie wirtschaftlich besonders betroffene Steuerpflichtige (insbesondere Unternehmer und Soloselbstständige) können bis zum 31.3.2021 Anträge auf Stundung der bis zum 31.3.2021 fälligen Steuern stellen. Voraussetzung ist eine ausreichende Darlegung...
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