Überwachungsverschulden
Der oder die Geschäftsführer einer GmbH haften persönlich für Steuerschulden der GmbH, soweit die geschuldeten Steuern infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem/den Geschäftsführer(n) auferlegten Pflichten nicht gezahlt werden...
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