Rechtsgrundlage Unternehmer, die der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterliegen und vorsteuerabzugsberechtigt sind, können ihre im EU-Ausland und auch bestimmten Drittstaaten gezahlte Umsatzsteuern zurückholen. Für gezahlte Umsatzsteuern im EU-Ausland ist Rechtsgrundlage hierfür die EU-Richtlinie...
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