Hinweisgeberschutzgesetz
Größere Unternehmen und Organisationen ab mindestens 50 Mitarbeitern müssen in Zukunft eine interne Hinweisgeberstelle einrichten, welche die Vertraulichkeit von Hinweisen, u. a. auf Diskriminierung, Mobbing, Diebstahl, Betrug, Korruption usw., gewährleistet....
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