Abfindungszahlungen nach Wegzug
Nationale Regelung des § 50d Abs. 12 Einkommensteuergesetz gilt auch rückwirkend Gesetzesgrundlage Nach § 50d Abs. 12 Einkommensteuergesetz/EStG gelten „Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden“, …„für Zwecke der Anwendung...
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