AfA-Befugnis auch ohne Eigentum
Grundsätzlich kann ausschließlich derjenige Steuerpflichtige Abschreibungen (AfA) auf Wirtschaftsgüter vornehmen, der auch der bürgerlich-rechtliche Eigentümer ist. Eine AfA-Berechtigung steht daneben auch dem „wirtschaftlichen Eigentümer“ zu....
mehr erfahren