Kleinunternehmerin

Kleinunternehmer aufgepasst!

Kleinunternehmer  
Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben. 

Ausnahmen
Es gibt allerdings drei Ausnahmen:

  1. Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.
  2. Der Kleinunternehmer hat innergemeinschaftliche Erwerbe durchgeführt.
  3. Der Kleinunternehmer war an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt.