Weihnachtsfeier 2020
Was hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung zu beachten ist

Lohnsteuerpflicht
In vielen Betrieben stehen im Dezember Weihnachtsfeiern an. Zur Vermeidung einer Lohnsteuerpflicht für die teilnehmenden Arbeitnehmer sollte Folgendes beachtet werden:

110,00-Euro-Grenze
Betragen die Kosten für die Weihnachtsfeier pro Arbeitnehmer nicht mehr als € 110,00 und wurde in 2020 nicht mehr als eine weitere Betriebsveranstaltung durchgeführt, wird keine Lohnsteuer fällig (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz- EStG). Wird die 110,00-Euro-Grenze überschritten, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, den überschießenden Betrag pauschal mit einem Steuersatz von 25 % zu versteuern (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Im Fall der Pauschalversteuerung tritt auch Sozialversicherungsfreiheit ein (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung – SVEV). Die Sozialversicherungsfreiheit gilt aber nur insoweit, als der Arbeitgeber von der Pauschalierung Gebrauch gemacht hat. Wurde nichts versteuert und rechnet ein Lohnsteuerprüfer in späteren Jahren die – im Regelfall als Betriebsausgabenabzug geltend gemachten – Aufwendungen für die Weihnachtsfeier nach, wird er im Fall der Überschreitung der 110,00-Euro-Grenze Steuern nachverlangen. In diesem Fall entfällt auch die Sozialversicherungsfreiheit.

Berechnung der 110,00-Euro-Grenze
Zur Ermittlung der 110,00-Euro-Grenze sind alle den Arbeitgeber treffenden Gesamtkosten der Veranstaltung durch die Anzahl der Teilnehmer zu teilen. Arbeitnehmer, die sich zur Weihnachtsfeier zwar angemeldet haben, aber nicht erschienen sind, zählen nicht dazu. Dies gilt inklusive der Weihnachtsgeschenke. Geschenke, die auf der Weihnachtsfeier verteilt werden, können in die Pauschalbesteuerung einbezogen werden. Nehmen auch Familienangehörige und Gäste eines Arbeitnehmers an der Weihnachtsveranstaltung teil, ist der auf diese weiteren Personen entfallende Aufwand dem betreffenden Arbeitnehmer zuzurechnen. Erhalten Minijobber Geschenke im Rahmen der Weihnachtsfeier, zählen diese Geschenke bei der € 450,00-Minijobgrenze nicht mit.

Stand: 3.11.2020