Steuererklärungsfristen 2020-2024

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (vom 25.6.2021, BGBl 2021 I S. 2035) verlängerte der Gesetzgeber bereits die Abgabefristen für Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen 2020 um drei Monate. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält in seiner Entwurfsfassung (Stand 1. Lesung Bundestag 8.4.2022; Änderung des Gesetzentwurfes im Bundestag am 19.05.2022) für durch Steuerberater angefertigte Jahressteuererklärungen 2020 eine weitere Fristverlängerung. Degressiv verlängert werden auch die Abgabefristen betreffend die Jahre 2021 bis 2024.

Jahressteuererklärungen 2020
Jahressteuererklärungen für 2020, die durch Berater erstellt und abgegeben werden, müssen erst bis zum 31.8.2022 abgegeben werden.

Jahressteuererklärungen für 2021 bis 2024
Die konkreten Daten für beratene Steuerpflichtige:

  • Steuererklärung 2020: 31. August 2022
  • Steuererklärung 2021: 31. August 2023
  • Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
  • Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
  • Steuererklärung 2024: 30. April 2026

Die letzte Hürde des Gesetzgebungsverfahrens ist der Beschluss des Gesetzes im Bundesrat am 10. Juni 2022.

Stand: 2.5.2022