Hinweisgeberschutzgesetz

Neues Gesetz
Größere Unternehmen und Organisationen ab mindestens 50 Mitarbeitern müssen in Zukunft eine interne Hinweisgeberstelle einrichten, welche die Vertraulichkeit von Hinweisen, u. a. auf Diskriminierung, Mobbing, Diebstahl, Betrug, Korruption usw., gewährleistet. Dies sieht das neue „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, kurz genannt „Hinweisgeberschutzgesetz“, vor.

Inkrafttreten
Das neue Gesetz wird voraussichtlich im Mai 2023 in Kraft treten. Die Umsetzung erfolgt in zwei Tranchen: Arbeitgeber mit 250 und mehr Beschäftigten müssen die Meldestellen binnen drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einrichten. Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten haben bis zum 17.12.2023 Zeit.