Anzahlungsrechnungen
Rechnungen, egal ob E-Rechnung oder Papierrechnung, müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit der Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug vornehmen kann. Unter anderem ist der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz - UStG).
