Allgemein

  • Grunderwerbsteuerfalle beim Grundstückskauf

    Der Grunderwerbsteuer unterliegen u. a. Grundstückskäufe (§ 1 Grunderwerbsteuergesetz/GrEStG). Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der „Wert der Gegenleistung“ (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Als Gegenleistung wird bei einem Grundstückskauf der Kaufpreis, „einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen“, genannt (§ 9 GrEStG).

  • Zweitwohnungssteuer

    Ein Steuerpflichtiger mietete eine Zweitwohnung in München. Die Zweitwohnungssteuer wollte er zusätzlich zu den der Abzugsbeschränkung unterliegenden Mehraufwendungen geltend machen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes/EStG unterliegen Aufwendungen für die Nutzung der Zweitwohnung (Miete, Mietnebenkosten usw.) einer Abzugsbeschränkung von € 1.000,00 im Monat.

  • Vorsicht Nießbrauchfalle

    Nießbrauchrechte zählen grundsätzlich zu den sogenannten „anderen Wirtschaftsgütern“, die selbstständig veräußerbar, einlage- und entnahmefähig sind. Ein einkommensteuerliches privates Veräußerungsgeschäft liegt bei solchen anderen Wirtschaftsgütern dann vor, wenn zwischen Bestellung (Anschaffung) und Veräußerung oder Verzicht bzw. Ablösung nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG). Wird das Nießbrauchrecht zu Einnahmezwecken genutzt, kann sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre verlängern (§ 23 Abs 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).

  • Einkommen- und Erbschaftsteuer

    Werden geerbte Vermögensgegenstände veräußert, fällt nicht selten neben der Erbschaftsteuer auch Einkommensteuer an. § 35b Einkommensteuergesetz/EStG sieht hierfür auf Antrag eine Einkommensteuerermäßigung nach einem bestimmten Prozentsatz vor. Der Ermäßigung unterliegen dabei Einkünfte, die im betreffenden Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen (also innerhalb von fünf Jahren) als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Streitig war bisher, wann der Begünstigungszeitraum im Einzelfall beginnt.

  • Bekanntgabe bei widerrufener Empfangsvollmacht

    Eine Steuerpflichtige hatte nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage beim Finanzgericht erhoben. Die Klageerhebung erfolgte allerdings erst Monate später nach erstmaliger Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber einem ehemaligen Bevollmächtigten und war damit zu spät eingereicht. Die Steuerpflichtige hatte zwischenzeitlich den Steuerberater gewechselt bzw. gekündigt.

  • Weitere Bürokratieentlastung

    Die Bundesregierung will Unternehmerinnen und Unternehmer von Bürokratie entlasten. Das Bundesjustizministerium spricht von dem größten je geschnürten Entlastungspaket. Das Volumen der Entlastung soll nach Regierungsangaben insgesamt über € 3 Mrd. betragen und der Bürokratiekostenindex soll auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung gedrückt werden. Zu den bisherigen wesentlichen Entlastungspaketen zählen unter anderem die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, diverse Maßnahmen zum Abbau von Melde- und Informationspflichten oder die diversen Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung.

  • Zustellung von Verwaltungsakten

    Bundestag und Bundesrat haben im Juni 2024 die Gesetzesnovelle zum Postgesetz verabschiedet. Mit der Postnovelle wird das Gesetz von 1997 erneuert. Ziel der Gesetzesnovelle ist, die Briefportopreise erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt zu halten. Darüber hinaus soll eine flächendeckende Versorgung an sechs Tagen in der Woche weiter gewährleistet werden.

  • Datensammlung Steuer 2024

    Das Bundesfinanzministerium hat eine neue 92-seitige Broschüre „Datensammlung zur Steuerpolitik 2024“ auf der Homepage des Bundesministeriums zum Download zur Verfügung gestellt. Die Broschüre bietet u. a. einen guten Überblick über das Steueraufkommen, rückblickend bis 1960. Aus der Übersicht „Verhältnis direkte und indirekte Steuern“ ist der rasante Anstieg des Steueraufkommens seit 1995 deutlich sichtbar. Deutlich wird auch, dass ab 2025 die Billionengrenze überschritten wird.

  • Wegzugsbesteuerung

    Wegzugsbesteuerung entfällt bei tatsächlicher Rückkehr Wohnsitzaufgabe Nach dem deutschen Außensteuergesetz (§ 6 AStG) gelten Anteile an Kapitalgesellschaften bei Wegzug der Anteilseignerin bzw. des Anteilseigners ins Ausland unter bestimmten Voraussetzungen als fiktiv veräußert. Diese Veräußerungsfiktion findet Anwendung bei Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Sinne von § 17 Einkommensteuergesetz/EStG, also in Fällen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von mindestens einem…

  • Jahressteuergesetz 2024

    Das Bundesfinanzministerium hat vor Kurzem einen 243-seitigen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt. Der 44 Artikel umfassende Entwurf sieht unter anderem Änderungen im Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Umwandlungssteuergesetz sowie der Abgabenordnung und diverser Durchführungsverordnungen vor. Einkommensteuer Erfreulich ist die geplante Erweiterung der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG-neu). Die zulässige Bruttoleistung…