Zukunftsfinanzierungsgesetz
Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Kapitalbeteiligungen am eigenen Unternehmen an die Arbeitnehmer des Unternehmens, wie u. a. vom Arbeitgeber ausgegebene Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine, Genossenschaftsbeteiligungen usw. (vgl. § 2 fünftes...
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