Neues BMF-Schreiben vom 13.7.2017 Bemessungsgrundlage Die Umsatzsteuer berechnet sich bekanntlich nach dem Entgelt. Zum Entgelt zählt alles, was der Leistungsempfänger tatsächlich – jedoch abzüglich der Umsatzsteuer – aufwendet (§ 10 Abs. 1...
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