Erstausbildungskosten sind keine Werbungskosten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium können gemäß § 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sie können auch nicht als negative Einkünfte...
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