Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein neu gegründetes Besitzunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen, wie z. B. ein Betriebsgrundstück, an eine im Regelfall ebenfalls neu errichtete gewerbliche Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung)...

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