GmbH-Geschäftsführer können Steuerzahlungen für vereinbarte Gewinntantiemen unter Umständen in das Folgejahr hinausschieben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in der Entscheidung vom 28.4.2020 (VI R 44/17) eine fiktive Vorverlegung des Zuflusszeitpunktes von...
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