Aufbewahrungsfristen 2024/2025
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmerinnen bzw. Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungsbelege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Empfangene und abgesendete Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen,...
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