Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen Ausnahmeregelungen für Österreich, Frankreich, Schweiz
Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze zweier Staaten wohnen bzw. arbeiten. Beispiel: Ein in Freilassing (Deutschland) wohnhafter Arbeitnehmer arbeitet in Salzburg (Österreich)....
mehr erfahren