Säumnis- und Verspätungszuschläge
Säumniszuschläge werden fällig, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet worden ist. Für jeden angefangenen Monat wird 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages fällig. Das entspricht einem Verzugszinssatz...
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