GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen nur dann keiner Sozialversicherungspflicht, wenn sie mindestens 50 % der GmbH-Anteile besitzen oder ihnen ein satzungsmäßiges Vetorecht zusteht. Drei oder mehr Geschäftsführer Oftmals besteht die GmbH-Geschäftsführung aus drei oder mehr...
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