Insolvenzaussetzungsgesetz verlängert Weiterhin keine Insolvenzantragspflichten
Mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) wurde die Insolvenzantragspflicht allgemein bis 30.9.2020 ausgesetzt. Ausnahmen davon bestehen dann, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht durch die Corona-Lockdown-Maßnahmen verursacht wurde bzw. keine...
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